Benützungsreglement für die gemeindeeigene Forsthütte in der Breitmatt
- Nummer
- 331
- Name
- Benützungsreglement für die gemeindeeigene Forsthütte in der Breitmatt
- Erlassdatum
- 11. November 2008
- Inkrafttreten
- 11. November 2008
- Art
- Beschluss
- Informationen
Unter Dokument finden Sie das Benützungsreglement für die gemeindeeigene Forsthütte in der Breitmatt. Die Vermietung der Breitmatthütte an natürliche und juristische Personen mit auswärtigem Wohnsitz bzw. Sitz ist ausgeschlossen. Die Benützungsbewilligung wird durch die Jagdgesellschaft Dättlikon unter 052 315 13 53 oder den Ressortvorsteher Land- und Forstwirtschaft erteilt.