Pilzkontrolle
Grundsätzlich dürfen nur dem Sammler bekannte Pilze gesammelt werden. Das mutwillige Zerstören von Pilzen ist verboten.
Eine Person darf pro Tag nicht mehr als 1kg Pilze sammeln.
In der Schonzeit jeweils vom 1. bis zum 10. Tag jeden Monats dürfen keine Pilze gesammelt werden.
Die Kontrollstelle bei Stadtgrün Winterthur, Hochwachtstrasse 23, führt die amtliche Pilzkontrolle für die Gemeinde Dättlikon durch. Unter 052 267 30 00 oder auf der InternetseiteExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. von Stadtgrün Winterthur können Sie sich über die Öffnungszeiten der amtlichen Pilzkontrolle informieren.
Der Kauf und der Verkauf sowie das Verschenken von Pilzen ohne amtlichen Kontrollschein sind verboten.
Weiterführende Informationen finden sie auf der Internetseite der Vereinigung amtlicher Pilzkontrollorgane der Schweiz VAPKOExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Bei Notfällen im Zusammenhang mit der Einnahme von giftigen Pilzen wenden sie sich unverzüglich an das toxikologische Informationszentrum:
Im Notfall: Tel. 145 (aus dem Ausland: +41 44 251 51 51)
www.toxinfo.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., info@toxinfo.ch
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Gemeindekanzlei | 052 304 44 84 | kanzlei@daettlikon.ch |