
Krankenkassenwesen Prämienverbilligung
Wer in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen lebt, hat Anspruch auf Prämienverbilligung.
Ab 2021 gelten im Kanton Zürich neue Regelungen (siehe Dokument).
Allgemeines
Die individuelle Prämienverbilligung ist ein finanzieller Beitrag an die Prämie für die obligatorische Krankenversicherung. Damit werden Personen und Haushalte in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen entlastet. Massgebend sind das Einkommen, das Vermögen, der Zivilstand und die Anzahl Kinder. Wer Prämienverbilligung erhält, ist kantonal geregelt. Der Online-Rechner
www.svazurich.ch/ipv-rechner
für den Kanton Zürich gibt Auskunft, wer Anspruch auf Prämienverbilligung hat für das Jahr 2021.
Anspruchsberechtigung
Ob jemand im Kanton Zürich Anspruch auf Prämienverbilligung hat, hängt von vier Faktoren ab:
- Wohnsitz im Kanton Zürich am 1. Januar des Auszahlungsjahres
- massgebendes Einkommen
- steuerbares Gesamtvermögen
- Familienverhältnisse
Die SVA Zürich ermittelt auf Basis der letzten definitiven Steuerveranlagung die Personen mit Anspruch auf Prämienverbilligung. Diese Personen erhalten bis Ende August 2020 automatisch ein Antragsformular. Ab Dezember 2020 versendet die SVA Zürich den Vorbescheid für die Prämienverbilligung 2021. Die definitive Verfügung folgt erst, wenn die Steuerfaktoren für das Jahr 2021 bekannt sind.
Kontakt
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SVA Zürich Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich
Röntgenstrasse 17
Postfach
8087 Zürich
Telefon 044 448 53 75
info-ipv@svazurich.ch
www.svazurich.ch/ipv
Zugehörige Objekte
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Steueramt | 052 304 44 87 | steuern@daettlikon.ch |