
Grundsteuern
Wir erteilen Ihnen gerne Auskünfte über die bei Handänderungen von Grundstücken oder Liegenschaften anfallenden Grundstückgewinnsteuern.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Steuererhebung finden Sie ab § 205 ff des Kantonalen Steuergesetzes. Abrufbar unter:
www.steueramt.zh.ch (Kanton Zürich > Politik & Staat > Gesetze & Beschlüsse > Zürcher Gesetzessammlung > Steuergesetz)
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Steueramt | 052 304 44 87 | steuern@daettlikon.ch |