Baubewilligungsverfahren
Wichtige Neuerungen ab 1. Januar 2026
1. Das Baugesuchsverfahren über die Plattform „eBaugesucheZH“Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. wird für Baugesuche der Gemeinde Dättlikon definitiv per 1. Januar 2026 eingeführt.
2. Ab diesem Zeitpunkt werden keine Baugesuche auf Papier mehr akzeptiert.
3. Die Publikation der Baugesuche erfolgt wie bisher im kantonalen Amtsblatt und im Rahmen des eBaugesuchs auf eAuflageZH mit entsprechendem Verweis auf der Webseite der Gemeinde Dättlikon www.daettlikon.ch und im Anschlagkasten.
Gerne stehen wir Ihnen für weitere Auskünfte zur Verfügung.
Zugehörige Objekte
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Bauamt | 052 304 44 84 | kanzlei@daettlikon.ch |