Gemäss Art. 15 der Polizeiverordnung sind Vermieter und Logisgeber verpflichtet, jeden Ein- und Auszug ihrer Familie bzw. in ihrem Hause, innert 8 Tagen der Einwohnerkontrolle zu melden.

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionTelefonKontakt

Bemerkung

Sie können als Vermieter sämtliche Mieterwechsel der Einwohnerkontrolle Dättlikon mitteilen. Dies entbindet die Mieter jedoch nicht, sich persönlich auf der Gemeinderatskanzlei an- bzw. abzumelden.

Unterlagen

Bitte teilen Sie uns die auf dem Formular erforderlichen Personalien und weiteren Angaben mit.

Verfahren

Die Einwohnerkontrolle wird Ihre Mitteilung registrieren.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.