Mieterwechsel
Gemäss Art. 15 der Polizeiverordnung sind Vermieter und Logisgeber verpflichtet, jeden Ein- und Auszug ihrer Familie bzw. in ihrem Hause, innert 8 Tagen der Einwohnerkontrolle zu melden.
Aktionen
Verantwortliche Person: Violeta Nikollaj Zuständige Instanz: Einwohnerkontrolle
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