In Not geraten?

Die Ursache für Notlagen können ganz verschieden sein:

Krankheit, Behinderung, Arbeitslosigkeit, persönliche Krisen oder Suchtprobleme, fehlendes oder zu niedriges Einkommen usw.

Die Sozialbehörde kann Menschen in finanziellen und persönlichen Notlagen beraten und helfen.

Hilfeleistung

  • Beratung in persönlichen, finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten
  • Auskünfte über Hilfsmöglichkeiten
  • Vermittlung sozialer, medizinischer, therapeutischer oder juristischer Hilfe
  • Kurz- und längerfristige Unterstützung, wenn eigene Mittel zur Deckung des Lebensunterhaltes nicht ausreichen
  • Bevorschussung des sozialen Existenzminimums, wenn Versicherungsleistungen nicht rechtzeitig eingehen oder wenn der Anspruch noch nicht geklärt ist

Damit Sie Anspruch auf Sozialhilfe haben, müssen Sie in Dättlikon angemeldet sein und Ihre eigenen Mittel (Einkommen und Vermögen) reichen für Ihren Lebensunterhalt oder denjenigen Ihrer Familie nicht aus. Die Sozialhilfe bzw. die Kosten für Ihren Lebensunterhalt werden nach den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe kurz SKOS, in Beachtung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Situation bemessen.

Ziel

Wir unterstützen Sie darin, Ihre Probleme selbständig zu lösen. Unsere Hilfe erfordert Ihr aktives Mitwirken. Das gemeinsame Ziel ist, Ihre soziale und wirtschaftliche Selb-ständigkeit zu sichern. Die Hilfe des Sozialamtes erfolgt stets als "Hilfe zur Selbsthilfe“ und ist Ihrer Situation individuell angepasst.

Wichtig

Diese Kurzinformation ist nicht vollständig, einzelne Angaben sind nicht abschliessend erläutert. Die Sozialbehörde bzw. das Sozialsekretariat gibt Ihnen aber auf offene Fragen gerne Auskunft.

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