Waldbrandgefahr: Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
Wegen der anhaltenden Trockenheit besteht grosse Waldbrandgefahr (Stufe 4 von 5). Im Kanton Zürich gilt deshalb ab heute Donnerstag, 21. Juli 2022, 12 Uhr mittags, ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Die Bevölkerung wird – besonders im Hinblick auf den 1. August – zu verantwortungsbewusstem Verhalten aufgerufen, um Wald- und Flurbrände zu verhindern. Die Gemeinden können bei besonderer Gefahrenlage auf ihrem Territorium jederzeit ein allgemeines Feuerverbot anordnen.
Weitere Informationen finden Sie auf www.waldbrandgefahr.ch und zh.ch/waldbrandgefahr Das Feuerverbot-Plakat ist in der Internetversion dieser Medienmitteilung unter zh.ch/news zum Download verfügbar.
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