Förderung von E-Ladestationen

5. Juli 2022

Der Regierungsrat will die Entwicklung hin zu CO2-neutralen Antrieben in der Mobilität mit Anreizen unterstützen und beschleunigen. Er beantragt beim Kantonsrat deshalb einen Rahmenkredit von 50 Millionen Franken, um den Ausbau der Lade- und Betankungs-Infrastruktur befristet finanziell zu unterstützen.

Der Verkehr verursacht im Kanton Zürich mit 39 Prozent am meisten Treibhausgasemissionen. Um die klima- und energiepolitischen Ziele zu erreichen, ist der Umbau des Verkehrssektors notwendig. Bei den Personenwagen ist das Potenzial für alternative Antriebe besonders hoch, der batterieelektrische Antrieb steht wegen der hohen Energieeffizienz kurz- bis mittelfristig im Vordergrund. Im Nutzfahrzeugsegment hat zudem insbesondere auch der Wasserstoffantrieb Potenzial.

50 Millionen Franken befristet auf vier Jahre
Im Kanton Zürich ist aktuell die Ausstattung mit Ladestationen auf Parkplätzen privater Wohnhäuser, vor allem bei Mehrparteienhäusern, noch nicht ausreichend. Die Elektromobilität befindet sich zwar in einer dynamischen Entwicklung, allerdings ist die fehlende Ladeinfrastruktur ein relevantes Hemmnis für den Umstieg auf ein Elektrofahrzeug. Für die weitere und rasche Verbreitung der Elektromobilität wird deshalb die Verfügbarkeit von Lademöglichkeiten entscheidend sein.

Der Regierungsrat hat deshalb auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion und der Baudirektion entschieden, dem Kantonsrat in Erfüllung der Motion KR-Nr. 107/2019 betreffend Befristete Förderung der Infrastruktur für eine CO2-arme Mobilität einen Rahmenkredit von 50 Millionen Franken befristet auf vier Jahre zu beantragen. Damit soll die Entwicklung der Elektromobilität im Kanton Zürich beschleunigt werden.

Finanzielle Anreize mit Fokus auf Grundinstallationen am Wohnort
Im Vordergrund steht die Lademöglichkeit am Wohnort. Wegen der langen Standzeiten ist dort langsames Laden batterieschonend und auch netzverträglich möglich. Hier setzt das Förderprogramm an und bietet einen Anreiz, indem durch die staatliche Unterstützung die Kosten für die zu erstellenden Grundinstallationen in Ein- und Mehrparteienhäusern gesenkt werden. Die Grundinstallation ist die Voraussetzung für eine Ladestation. Vorgesehen ist ein pauschaler Beitrag von 500 Franken pro Parkplatz.

Auch die Ladeinfrastrukturen auf öffentlichen Anwohnerparkplätzen, zum Beispiel in Blauen Zonen, sollen beschleunigt ausgebaut werden, indem Gemeinden finanzielle Mittel im Rahmen des Förderprogramms erhalten. Vorgesehen ist eine Unterstützung im Umfang von maximal 30 Prozent der nachgewiesenen Kosten.

Auch Ladeinfrastrukturen an Bahnhöfen für Park+Ride (P+R) sowie Anlagen an Carsharing-Standorten werden im Rahmen des Förderprogramms finanziell unterstützt. Im Güterverkehr werden private Schnellladestationen sowie Anlagen für Wasserstofftankstellen mit einem einmaligen Beitrag im Umfang von 30 Prozent der Investitionskosten gefördert. Die finanziellen Anreize des Förderprogramms werden zusätzlich mit einem Beratungsangebot ergänzt.

Gemäss Prognosen werden rund 19 000 Gesuche erwartet. Der weitaus grösste Teil des Förderbedarfs (rund 80 Prozent) wird für private Parkplätze in Ein- und Mehrparteienhäusern anfallen. Die restlichen 20 Prozent werden sich auf die weiteren Förderobjekte verteilen.

Das Förderprogramm startet nach Beschluss des Kantonsrates mit Inkrafttreten des Förderreglements. Ausgaben von Privatpersonen und Unternehmen, die ab dem Beschluss des Kantonsrates getätigt werden und förderberechtigt sind, können bereits ab dann geltend gemacht werden. Gesuche können aber erst ab Start des Förderprogramms digital über das kantonale Gesuchsportal offiziell eingereicht werden.

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