Allgemeines Feuerverbot
Wegen der anhaltenden Trockenheit besteht grosse Waldbrandgefahr (Stufe 4 von 5). Im Kanton Zürich gilt deshalb ab heute Freitag, 26. Juni 2026, 12 Uhr mittags, ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Die Bevölkerung wird zu verantwortungsbewusstem Verhalten aufgerufen, um Wald- und Flurbrände zu verhindern.
Die aktuelle Wetterentwicklung lässt keine ausgiebigen und flächendeckenden Regenfälle erwarten, die zu einer deutlichen Entspannung der Gefahrenlage führen würden. Bereits der Funkenwurf eines Grillfeuers oder ein unachtsam weggeworfenes Zündholz könnte zu einem Feuer führen, das sich rasch ausbreitet.
Aus diesen Gründen beurteilen die Gemeindebehörden von Dättlikon und Neftenbach die Brandgefahr als erheblich und haben für die zwei Gemeindegebiete ab Freitag, 26. Juni 2026, 12.00 Uhr, ein allgemeines Feuerverbot erlassen.
Dieses allgemeine Feuerverbot bedeutet konkret:
- keine offenen Feuer im Freien (auch nicht in Gärten, auf Balkonen oder Grillplätzen)
- kein Grillieren mit Grillgeräten, die mit Holz oder Kohle betrieben werden (erlaubt sind Elektro- oder Gasgrills)
Das allgemeine Feuerverbot gilt bis auf Widerruf durch die Gemeindebehörden. Voraussetzung für eine Aufhebung des Verbots bilden ausgiebige und flächendeckende Niederschläge, verbunden mit einem Rückgang der Temperaturen.
Gemeindebehörden von Dättlikon und Neftenbach
Zugehörige Objekte
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