Alimentenhilfe Bezirk Winterthur
Die Bevorschussung erfolgt bis zu einem durch Verordnung festgelegten Höchstbetrag unter Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen des Kindes sowie des nicht verpflichteten Elternteils. Über die Bevorschussung entscheidet die Vormundschaftsbehörde.
Für Abklärungen und Vollzug der Bevorschussung wenden Sie sich bitte an das Amt für Jugend und Berufsberatung, Alimentenhilfe Bezirk Winterthur, Ausstellungsstrasse 88, 8090 Zürich
E-Mail: alimente@ajb.zh.ch
Telefon: 043 259 90 90
https://www.zh.ch/de/familie/eltern-in-trennung/alimentenhilfe.html