Wir sind, gestützt auf das kantonale Gesetz über die Abfallwirtschaft, für die Entsorgung der Abfälle aus Haushaltungen und Gewerbe zuständig. Unser Motto ist: vermeiden, vermindern, verwerten.

Der übliche Haus- und Gewerbekehricht und das Sperrgut wird jeden Dienstag eingesammelt und abgeführt. Bitte stellen Sie den Abfall ausschliesslich in den neuen Gebührensäcken oder mit den neuen Sperrgutmarken versehen (diese sind in den Verkaufsgeschäften und auf unserer Gemeindeverwaltung erhältlich) bereit. Nur so entrichten Sie ordnungsgemäss die Kehrichtgebühr. Fehlbaren müssen wir leider neben der Entsorgungsgebühr eine Umtriebsentschädigung auferlegen. Im Wiederholungsfall erfolgt eine Verzeigung an den Statthalter.

Neu mittels Gebührensäcken:
10er Sackrolle: 17 l Fr. 9.--
10er Sackrolle: 35 l Fr. 18.--
10er Sackrolle: 60 l Fr. 36.--
05er Sackrolle: 110 l Fr. 27.--

Neue Sperrgutmarken:
Sperrgut: 5er Bogen Sperrgutmarken Fr. 9.--
bis 05 kg, 1 Sperrgutmarke
bis 10 kg, 2 Sperrgutmarken
bis 20 kg, 3 Sperrgutmarken
pro weitere 10 kg je 1 Sperrgutmarke mehr
(nur brennbares Sperrgut)

Die Kehrichtabfuhr erfolgt jeden Dienstag durch die Firma Schmid Transporte Niederglatt AG, Tel.-Nr. 044 850 14 80.