Geänderte Polizeiverordnung seit dem 1. September 2026 in Kraft

2. September 2026
Feuerwerk ganzjährig verboten: geänderte Polizeiverordnung gilt seit dem 1. September 2026

An der Gemeindeversammlung vom 24. Juni 2026 stimmte die Stimmbevölkerung einer Einzel-Initiative zu und änderte den Art. 30 der Polizeiverordnung.

Seit dem 1. September 2026 ist das Abbrennen von lärmendem Feuerwerk ganzjährig verboten, auch am Nationalfeiertag und an Silvester.

Die aktuelle Fassung der Verordnung finden sie hier.