Neues Energiegesetz: Letztmalige Bewilligungen für Feuerungen mit nicht erneuerbarer Energie

25. Juli 2022

Das neue Energiegesetz des Kantons Zürich tritt am 1. September 2022 in Kraft. Ab diesem Datum können Bewilligungen für Feuerungen mit nicht erneuerbarer Energie, wie Gas- und Ölheizungen, nur noch in Ausnahmefällen ausgestellt werden. Wer ein entsprechendes Gesuch noch einreichen möchte, muss dies bis spätestens 31. Juli 2022 tun.

Das neue Energiegesetz des Kantons Zürich tritt am 1. September 2022 in Kraft. Es verlangt unter anderem den Ersatz von Öl- und Gasheizungen am Ende ihrer Lebensdauer durch umweltfreundliche Heizlösungen. Ab dem 1. September 2022 können daher nur noch in Ausnahmefällen Bewilligungen für Feuerungen mit nicht erneuerbarer Energie, wie Gas- und Ölheizungen, ausgestellt werden.