Wahlanordnung für die Erneuerungswahl der Mitglieder der evang. ref. Kirchenpflege Dättlikon-Pfungen

29. Juli 2022

Wahlanordnung für die Erneuerungswahl der Mitglieder der evang. ref. Kirchenpflege Dättlikon-Pfungen

Gemäss Art. 9 Zusammenschlussvertrag der Kirchgemeinden Dättlikon und Pfungen findet der 1. Wahlgang für die Erneuerungswahl der evangelisch reformierten Kirchenpflege Pfungen-Dättlikon für den Rest der laufenden Amtsdauer 2022 bis 2026 am 27. November 2022 statt. Die Kirchenpflege besteht aus sieben Mitgliedern. Gemäss Art. 9 des Zusammenschlussvertrages wählen die Stimmberechtigten die Kirchenpflege der neuen Kirchgemeinde Dättlikon-Pfungen an der Urne.

Es werden gedruckte Wahlzettel verwendet. In Anwendung von § 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind bis spätestens am 7. September 2022 Wahlvorschläge beim Gemeinderat Pfungen, Dorfstrasse 25, 8422 Pfungen einzureichen. Wählbar ist, wer Mitglied der Landeskirche ist und über das Schweizer Bürgerrecht oder eine ausländische Bewilligung B, C oder Ci verfügt und das 18. Altersjahr erreicht hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden.

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der evang. ref. Kirchgemeinden Dättlikon oder Pfungen unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.

Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindekanzlei Pfungen, Dorfstrasse 25, 8422 Pfungen der auf der Homepage der Gemeinden Pfungen (www.pfungen.ch) oder Dättlikon (www.daettlikon.ch) erhältlich.

Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim der Bezirkskirchenpflege Winterthur, Zwinglistrasse 41, 8400 Winterthur erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Pfungen und Dättlikon, 29. Juli 2022                Gemeinderat Pfungen, Wahlleitende Behörde

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