Newcastle-Krankheit: Massnahmen zur Verhinderung der AusbreitungWeiterführende Informationen https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/tiere.html
Am 21. Januar 2022 wurde in einem Geflügelbetrieb im Zürcher Unterland die Newcastle-Krankheit festgestellt. Bei der Newcastle-Krankheit handelt es sich um eine hochansteckende Viruserkrankung vieler Vogelarten. Die wichtigsten Merkmale der Krankheit sind: Legeleistungsrückgang, dünnschalige Eier, Atemnot mit Schnabelatmung, geschwollene Augenlider, Blauverfärbung des Kammes, Durchfall, Fieber, Mattigkeit und Inappetenz. Ab der zweiten Krankheitswoche treten Symptome wie schlaffe Bein- oder Flügellähmungen und Halsverdrehungen auf. Als empfänglich gelten alle in Gefangenschaft gehaltene Vögel sowie deren Bruteier. In seltenen Fällen kann bei Menschen, die in engem Kontakt mit erkrankten Tieren stehen, eine Bindehautentzündung auftreten. Der betroffene Bestand im Zürcher Unterland wurde unverzüglich gesperrt und die Massnahmen eingeleitet. Die Gemeinde Dättlikon befindet sich in der sogenannten Überwachungszone. Darin gelten folgende Massnahmen:
Noch nicht beim VETA angemeldete Geflügelhaltungen (auch Kleinst- oder Hobbyhaltungen) sollen sich beim kantonalen Veterinäramt registrieren. Das geht ganz einfach online: Über zh.ch/tierregister gelangt man auf die allgemeine Tier-Registrierungs-Site. Bei Fragen im Zusammenhang mit diesen Massnahmen wenden Sie sich bitte an das kantonale Veterinäramt unter der Rufnummer 043 259 41 41. Dokument Ausbruch_der_Newcastle-Krankheit_im_Zurcher_Unterland.pdf (pdf, 352.0 kB) Datum der Neuigkeit 24. Jan. 2022
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