Anordnung Urnenabstimmung 13. Februar 2022Zusammenschlussvertrag evang. ref. Kirchgemeinden Dättlikon und Pfungen Anordnung Urnenabstimmung Der Gemeinderat Pfungen als wahlleitende Behörde ordnet gemäss § 57 des Gesetzes über die politischen Rechte die Urnenabstimmung bezüglich dem Zusammenschlussvertrag der evang. ref. Kirchgemeinden Dättlikon und Pfungen am Sonntag, 13. Februar 2022 an. Die Abstimmungsfrage lautet wie folgt: Die Abstimmung findet gleichzeitig in der Gemeinde Pfungen statt. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Dättlikon, die in der politischen Gemeinde Dättlikon Wohnsitz und das 16. Altersjahr vollendet haben sowie über das Schweizer Bürgerrecht oder eine ausländerrechtliche Bewilligung B, C oder Ci verfügen. Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Bezirkskirchenpflege Winterthur, Zwinglistrasse 41, 8400 Winterthur, er-hoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Dättlikon, 7. Januar 2022 Gemeinderat Dättlikon Dokument 20220107_Anordnung_Abstimmung_Zusammenschluss_ref._Kirchen_Pfungen_und_Dattlikon_-_Publikation.pdf (pdf, 83.6 kB) Datum der Neuigkeit 7. Jan. 2022
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