EINLADUNG zu den Gemeindeversammlungen vom Donnerstag, 2. Dezember 2021EINLADUNG zu den Gemeindeversammlungen vom Donnerstag, Die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde und der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde werden zur Teilnahme an den Gemeindeversammlungen vom Donnerstag, dem 2. Dezember 2021 eingeladen. Die Gemeindeversammlungen finden unter Berücksichtigung der behördlichen Vorschriften in der Mehrzweckhalle der Schule Dättlikon statt. Dabei werden folgende Geschäfte behandelt: 20.00 Uhr Politische Gemeinde Dättlikon 1. a) Festsetzung des Steuerfusses auf 116 % der einfachen Staatssteuer 2. Sanierung und Ausbau Heizzentrale Wärmeverbund Dättlikon, Projektgenehmigung und Kreditbewilligung 3. Anfragen gemäss §17 Gemeindegesetz 4. Allfällige Bekanntmachungen anschliessend Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Dättlikon 1. a) Festsetzung des Steuerfusses auf 14 % der einfachen Staatssteuer 2. Anfragen gemäss § 17 Gemeindegesetz 3. Informationen aus dem Pfarramt und der Kirchenpflege Anfragen im Sinne von § 17 des Gemeindegesetzes sind spätestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung schriftlich und vom Fragesteller unterzeichnet dem Gemeinderat bzw. der Kirchenpflege Dättlikon einzureichen. Die vollständigen Akten liegen zwei Wochen vor der Versammlung während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf. Aus ökologischen und ökonomischen Überlegungen verzichten wir auf den Versand der offiziellen Weisungen an alle Haushaltungen. Diese werden gleichzeitig auf der Homepage der Gemeinde Dättlikon (www.daettlikon.ch) veröffentlicht. Sie können diese auch bei der Gemeindeverwaltung (Telefon 052 304 44 88) oder per Mail unter kanzlei@daettlikon.ch in gedruckter Form bestellen. Dättlikon, 29. Oktober 2021 Gemeinderat DÄTTLIKON Dokument 20211202_Einladung_GV.pdf (pdf, 91.9 kB) Datum der Neuigkeit 3. Nov. 2021
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