Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose - InformationsflyerWeiterführende Informationen https://svazurich.ch
Per 1. Juli 2021 ist das Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜLG; SR 837.2) in Kraft getreten. Überbrückungsleistungen (ÜL) sichern ausgesteuerten Personen über 60 bis zur Pensionierung ein Einkommen. Kurz vor dem Rentenalter die Stelle zu verlieren, ist belastend. Die finanziellen Sorgen sind gross, denn der Anspruch auf Taggelder der Arbeitslosenversicherung ist begrenzt. Wenn Sie in dieser Zeit keine Stelle finden, folgt die Aussteuerung. Damit Sie nicht alle Ersparnisse aufbrauchen oder Sozialhilfe beantragen müssen, gibt es ÜL für ältere Arbeitslose. Sie sichern unter bestimmten Voraussetzungen bis zur Pensionierung ein Mindesteinkommen. Im neusten Flyer der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich sind zur Orientierung nützliche Informationen enthalten. Dokument flyer-ueberbrueckungsleistungen-aeltere-arbeitslose.pdf (pdf, 135.6 kB) Datum der Neuigkeit 11. Aug. 2021
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