Abstimmungsvorlagen vom 28. November 2021Weiterführende Informationen http://www.zh.ch
Der Regierungsrat hat beschlossen, dass am 28. November 2021 über die Änderung des kantonalen Energiegesetzes abgestimmt werden soll. Die Abstimmung über diese Vorlage hängt vom Zustandekommen des Referendums ab. Auf eidgenössischer Ebene kommen drei Vorlagen vors Volk, wobei die Abstimmung über eine Vorlage unter dem Vorbehalt des Zustandekommens des Referendums steht.
Die Vorlage kommt nur zur Abstimmung, wenn das gegen sie ergriffene Volksreferendum zustande kommt. Der Beschluss des Regierungsrates steht somit unter Vorbehalt.
Die Vorlage 3 kommt nur zur Abstimmung, wenn das gegen sie ergriffene Referendum zustande kommt. Der Beschluss des Bundesrates steht somit unter Vorbehalt. Die Referendumsfrist ist am 8. Juli 2021 abgelaufen. Dokument Abstimmungsvorlagen_fur_den_28._November_2021.pdf (pdf, 69.2 kB) Datum der Neuigkeit 8. Juli 2021
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