Besteuerung von Kapitalleistungen wird ab Anfang 2022 reduziertWeiterführende Informationen https://www.zh.ch/de/regierungsrat.html
Der Regierungsrat setzt die vom Kantonsrat beschlossene Reduktion der Besteuerung von Kapitalleistungen auf den 1. Januar 2022 in Kraft. Mit der Änderung wird die Besteuerung von Kapitalleistungen der höheren Lebenserwartung und den tieferen Umwandlungssätzen in der beruflichen Vorsorge angepasst. Damit wird die im Vergleich zu anderen Kantonen hohe Besteuerung beim Bezug von grossen Beträgen aus der Pensionskasse oder der dritten Säule spürbar gesenkt. Dokument MM_RR_FD_Besteuerung_Kapitalleistungen.pdf (pdf, 153.1 kB) Datum der Neuigkeit 18. März 2021
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