Periodische Kontrollen von Blitzschutzsystemen im Jahr 2021Weiterführende Informationen https://www.gvz.ch/hauptnavigation/brandschutz/blitzschutzwesen
Gestützt auf die Weisung "Blitzschutzsysteme" der Gebäudeversicherung Kanton Zürich, vom 1. Januar 2015, werden dieses Jahr im Auftrag der Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ) die vorgeschriebenen Blitzschutzsysteme der Gebäude in der Gemeinde Dättlikon unangemeldet kontrolliert. Freiwillig errichtete Blitzschutzsysteme sind im Auftrag der Eigentümerschaft durch einen Blitzschutzaufseher oder eine Fachperson äusserer Blitzschutz VKF, gemäss den Leitsätzen der electrosuisse "Blitzschutzsysteme SNR 464022" mindestens alle 10 Jahre zu kontrollieren. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link Ihr Kontakt Dokument Weisung_20.06_-_Blitzschutzsysteme.pdf (pdf, 273.8 kB) Datum der Neuigkeit 25. Jan. 2021
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