Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe gilt bis auf Widerruf

4. August 2022

Aufgrund der grossen Waldbrandgefahr gilt im Kanton Zürich seit dem 21. Juli ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Eine Entspannung ist nicht in Sicht. Das Verbot gilt darum weiterhin und bis auf Widerruf. Die Gemeinden können ergänzend ein Feuerverbot für das restliche Gebiet erlassen.

Infolge der hohen Temperaturen und der geringen Niederschläge ist es im Zürcher Wald momentan sehr trocken. Es herrscht grosse Waldbrandgefahr. Im Kanton Zürich ist es darum verboten, im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt Feuer zu entfachen sowie brennendes oder glühendes Material wegzuwerfen (Zigaretten, Zündhölzer usw.). Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für befestigte, offizielle Feuerstellen, Feuerstellen in und um Waldhütten sowie für Holzkohlefeuer und -grills. Vom Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills, sofern sie mit der nötigen Sorgfalt verwendet werden. Dies bedeutet, dass die Geräte in jedem Falle kippsicher und auf feuerfestem Untergrund aufgestellt sein müssen (z.B. auf befestigen Plätzen).

Da eine Entspannung der Situation momentan nicht absehbar ist, bleibt das Verbot bis auf weiteres in Kraft. Eine Aufhebung des Verbots ist erst nach ergiebigen, flächendeckenden Niederschlägen möglich. Die Baudirektion informiert mit einer Medienmitteilung, wenn sie das Feuerverbot in Wald und Waldesnähe aufhebt.

Für allfällige Feuerverbote im restlichen Kantonsgebiet sind die Gemeinden zuständig (§ 18 der Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz). Es gelten die jeweiligen kommunalen Bestimmungen.

Weitere Informationen finden Sie auf www.waldbrandgefahr.ch und zh.ch/waldbrandgefahr

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