Anordnung Urnenabstimmung 13. Februar 2022

7. Januar 2022

Zusammenschlussvertrag evang. ref. Kirchgemeinden Dättlikon und Pfungen

Anordnung Urnenabstimmung

Der Gemeinderat Pfungen als wahlleitende Behörde ordnet gemäss § 57 des Gesetzes über die politischen Rechte die Urnenabstimmung bezüglich dem Zusammenschlussvertrag der evang. ref. Kirchgemeinden Dättlikon und Pfungen am Sonntag, 13. Februar 2022 an.

Die Abstimmungsfrage lautet wie folgt:
"Stimmen Sie dem Zusammenschlussvertrag zur Bildung der Kirchgemeinde Dättlikon-Pfungen zu?"

Die Abstimmung findet gleichzeitig in der Gemeinde Pfungen statt.

Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Dättlikon, die in der politischen Gemeinde Dättlikon Wohnsitz und das 16. Altersjahr vollendet haben sowie über das Schweizer Bürgerrecht oder eine ausländerrechtliche Bewilligung B, C oder Ci verfügen.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Bezirkskirchenpflege Winterthur, Zwinglistrasse 41, 8400 Winterthur, er-hoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Dättlikon, 7. Januar 2022 Gemeinderat Dättlikon

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