Technische Revision der Bau- und Zonenordnung

20. Februar 2023

Die aktuell geltende Bau- und Zonenordnung wurde am 26. September 2011 durch die Baudirektion des Kantons Zürich genehmigt. Aufgrund der Änderung übergeordneten kantonalen Rechts muss diese nun revidiert werden. Auslöser ist insbesondere die interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB), welche die gesamtschweizerische Vereinheitlichung der wichtigsten Baubegriffe und Messweisen zum Ziel hat. Der Kanton Zürich entschied sich dazu, die Harmonisierung umzusetzen und passte das Planungs- und Baugesetz (PBG) und die dazugehörenden Verordnungen entsprechend an.

Entsprechend sind die Gemeinden verpflichtet, ihre BZO bis am 28. Februar 2025 zu revidieren. In diesem Zusammenhang ist innert gleicher Frist auch der kommunale Verkehrsrichtplan auf der Grundlage von geänderten übergeordneten Planungen zu überprüfen, aktualisieren und präzisieren.

Der Gemeinderat erarbeitete mit Gossweiler Ingenieure AG, Kloten, einen Entwurf, der die bestehende BZO in der vom Kanton geforderten technischen Hinsicht aktualisiert. Grundsätzliche Änderungen im Zonenplan und in der BZO sind nicht vorgesehen. Gleichzeitig wurde in einem weiteren Entwurf der kommunale Verkehrsrichtplan aktualisiert.

Die Entwürfe der BZO und des kommunalen Verkehrsrichtplans wurden dem Kanton Zürich zur Vorprüfung eingereicht. Sobald die Ergebnisse vorliegen, wird die Bevölkerung informiert.