Publikation der provisorischen Wahlvorschläge für die Erneuerungswahl der Mitglieder der evang. ref. Kirchenpflege Dättlikon-Pfungen und Ansetzung der 2. Frist

16. September 2022

Publikation der provisorischen Wahlvorschläge für die Erneuerungswahl der Mitglieder der evang. ref. Kirchenpflege Dättlikon-Pfungen und Ansetzung der 2. Frist

Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 29. Juli 2022 sind für die Erneuerungswahl der Mitglieder der evang. ref. Kirchenpflege Dättlikon-Pfungen innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:

Erneuerungswahl der Mitglieder der evang. ref. Kirchenpflege Dättlikon-Pfungen

  • Hablützel Andrea, 1964, Kauffrau / Bäuerin, Dättlikon, von Winterthur ZH, bisher, parteilos
  • Häne Susanne, 1974, Pflegefachfrau, Pfungen, von Beinwil AG und Kirchberg SG, bisher, Forum
  • Keller Gabriela, 1975, selbständig, Dättlikon, von Dättlikon ZH, bisher, parteilos
  • Klingler Tanja, 1975, Drogistin / selbständig, Dättlikon, von Dättlikon ZH, bisher, parteilos
  • Schlumpf Brigitte, 1961, kaufm. Angestellte, Pfungen, von Mönchaltorf ZH, neu, parteilos
  • Uebelhart Jenny, 1983, kaufm. Angestellte, Pfungen, von Zürich, bisher, Forum
  • Voit Carolin, 1962, frühpensioniert, Pfungen, von Zürich, neu, parteilos

Erneuerungswahl der Präsidentin bzw. des Präsidenten der evang. ref. Kirchenpflege Dättlikon-Pfungen

  • Klingler Tanja, 1975, Drogistin / selbständig, Dättlikon, von Dättlikon ZH, bisher, parteilos

Bezugnehmend auf die Wahlanordnung vom 29. Juli 2022 und § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens am 23. September 2022, angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen oder geändert werden oder auch neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat Pfungen als wahlleitende Behörde eingereicht werden können.

Wählbar ist, wer Mitglied der Landeskirche ist und über das Schweizer Bürgerrecht oder eine ausländische Bewilligung B, C oder Ci verfügt und das 18. Altersjahr erreicht hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der evang. ref. Kirchgemeinden Dättlikon oder Pfungen unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.

Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindekanzlei Pfungen, Dorfstrasse 25, 8422 Pfungen und auf der Homepage der Gemeinden Pfungen (www.pfungen.ch) oder Dättlikon (www.daettlikon.ch) erhältlich.

Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Bezirkskirchenpflege Winterthur, Zwinglistrasse 41, 8400 Winterthur erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Pfungen und Dättlikon, 16. September 2022                     

Gemeinderat Pfungen, Wahlleitende Behörde

Zugehörige Objekte

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