Ref. Kirche Dättlikon - Einladung ausserordentliche Kirchgemeindeversammlung vom 11. Mai 2022

6. April 2022

Die stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner der ref. Kirchgemeinde Dättlikon sind zur ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung am Mittwoch, 11. Mai 2022, 19.00 Uhr, Multbergsaal, Dorfstrasse 22, 8422 Pfungen

mit folgenden Traktanden eingeladen:

  1. Kirchgemeindeordnung der Kirchgemeinde Dättlikon-Pfungen: Genehmigung
  2. Allfällige Anfragen gemäss § 17 Gemeindegesetz

Anfragen im Sinne von § 17 des Gemeindegesetzes sind bis spätestens zehn Arbeitstage vor der Kirchgemeindeversammlung bei der ref. Kirchenpflege Dättlikon schriftlich einzureichen.

Die Akten liegen ab Publikation in den Gemeindeverwaltungen Dättlikon zur Einsicht auf und können auf der Gemeindewebsite www.daettlikon.ch eingesehen werden.

Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Pfungen und Dättlikon, die in der politischen Gemeinde Dättlikon Wohnsitz und das 16. Altersjahr vollendet haben sowie über das Schweizer Bürgerrecht oder eine ausländerrechtliche Bewilligung B, C oder Ci verfügen.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Bezirkskirchenpflege Winterthur, Zwinglistrasse 41, 8400 Winterthur, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Dättlikon, 4. April 2022
Evang. ref. Kirchenpflege Dättlikon

Zugehörige Objekte

Name
2022-03-03_Beleuchtender_Bericht.pdf Download 0 2022-03-03_Beleuchtender_Bericht.pdf