Die amtlichen Publikationsorgane der Gemeinde Dättlikon bilden der Landbote sowie das Amtsblatt des Kantons Zürich. Als zusätzliche Information werden die amtlichen Publikationen im Anschlagkästen in der Blumetshalde ausgehängt. Für die Bemessung der Fristen ist das Publikationsdatum im Landboten sowie im Amtsblatt des Kantons Zürich massgebend.

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