Grundsätzlich dürfen nur von Sammler bekannte Pilze gesammelt werden. Das mutwillige Zerstören von Pilzen ist verboten. Eine Person darf im Tag nicht mehr als ein Kilo Pilze sammeln. In der Schonzeit (Sammelverbot) vom 1. bis zum 10. Tag jeden Monats dürfen keine Pilze gesammelt werden. Die Kontrollstelle bei Stadtgrün Winterthur, Hochwachtstrasse 23, ist für die amtliche Pilzkontrolle für unser Dorf zuständig. Über Tel. 052 267 30 00, Stadtgrün Winterthur, können Sie sich über die Öffnungszeiten der amtlichen Pilzkontrolle informieren. Der Kauf und der Verkauf sowie das Verschenken von Pilzen ohne amtlichen Kontrollschein ist verboten. Bei Notfällen im Zusammenhang mit der Einnahme von giftigen Pilzen wenden Sie sich unverzüglich an das toxikologisches Informationszentrum:
Im Notfall: Tel. 145
(aus dem Ausland: +41 44 251 51 51)
Auskunft: +41 44 251 66 66
info@toxinfo.ch
 

Pilzkontrolle

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