Der Friedhof Mettlen liegt südlich der Umfahrungsstrasse von Dättlikon. Die Verwaltung erfolgt durch den Friedhofvorsteher bei der Gemeindeverwaltung. Die gärtnerische Betreuung obliegt dem Friedhofgärtner. Grabarten Urnengräber, Erdbestattungsgräber Diese Gräber werden für verstorbene Einwohnerinnen und Einwohner kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Ruhefrist beträgt 20 Jahre. Für den Grabunterhalt schliesst das Bestattungsamt bei Bedarf mit den Hinterbliebenen Grabpflegeverträge ab. Privatgräber Privatgräber können mittels Verfügungen der Gesundheitsbehörde (Gemeinderat) vergeben werden. Die Benützungsdauer wird je nach Familienverhältnissen in einem separaten Vertrag festgelegt. Sie beträgt höchstens 50 Jahre. Gemeinschaftsgrab Das Gemeinschaftsgrab stellt keine individuelle Gedenkstätte dar. Es wird dem Wunsch nach Anonymität gerecht. Das Gemeinschaftsgrab hinterlässt keine dauerhaften Zeichen der verstorbenen Person für die Nachwelt. Da nur die lösliche Tonurne beigesetzt wird, ist die Kremation zwingend. Auf Wunsch der Angehörigen können die Namen der Verstorbenen in einen Schriftstein eingraviert werden. Das Bestattungsamt erteilt dazu den Auftrag. Die Rechnungsstellung erfolgt an die Angehörigen. Grabsteine Jedes Grab erhält zunächst ein von der Gemeinde geliefertes Holzkreuz. Das Setzen des Grabsteins bedarf der Bewilligung des Friedhofvorstehers. Diese wird erteilt, wenn das Grabmahl den Vorschriften der Friedhofverordnung entspricht.

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