Beglaubigungen
Zuständiges Amt: Betreibungskreis Seuzach Das Gemeindeammannamt beglaubigt insbesondere Unterschriften, Handzeichen, Abschriften und Auszüge. Für die Beglaubigung einer Unterschrift muss der Gesuchsteller persönlich vorbeikommen und sich durch einen amtlichen Ausweis ausweisen (Reisepass oder Identitätskarte). Wir empfehlen Ihnen, die Anwesenheit der Urkundsperson vorgängig telefonisch abzusprechen. Preis: Fr. 20.--
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