Arbeitgebende, die ausländische Arbeitnehmende beschäftigen, (ohne Ausweis C) können sich über Tarife und Abrechnungsabläufe beim Kantonalen Steueramt Zürich, Dienstabteilung Quellensteuer (Tel. 043 259 11 11), informieren.

Arbeitgebende sind verpflichtet, allen ausländischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz oder Aufenthalt in der Gemeinde, die eine unselbständige Erwerbstätigkeit ausüben, Quellensteuer abzuziehen - unabhängig vom Arbeitsort.

Die Abrechnung erfolgt über das Kantonale Steueramt Zürich, Dienstabteilung Quellensteuer, Bändliweg 21, 8090 Zürich.

Über die richtige Tarifeinstufung informiert Sie gerne das Gemeindesteueramt Dättlikon.

Formulare für die Quellensteuerabrechnung finden Sie auf den Seiten des Kantonalen Steueramts: www.steueramt.zh.ch (Bereich "Formulare")

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