Wir erteilen Auskunft aus dem Betreibungsregister über hier ansässige Privatpersonen und Firmen. Als Gesuchsteller haben Sie ein aktuelles Interesse an der Auskunftserteilung glaubhaft zu machen. Am besten gelingt dies, wenn Sie uns Verträge, Bestellungen, Anfragen, Bewerbungen, Vollmachten, Offerten, Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Mahnschreiben und dergleichen vorlegen. Eine Fotokopie genügt. Die Auskunft wird nur schriftlich erteilt.

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