Wir bereiten die Wahlen und Abstimmungen vor und senden den Stimmberechtigten die Abstimmungsunterlagen zu. Falls Sie als stimmberechtigte Person die Unterlagen nicht drei Wochen vor der Abstimmung erhalten haben, melden Sie sich bitte bei uns. Am Abstimmungssonntag zählt unser Wahlbüro die eingegangenen Zettel und ermittelt das Wahl- oder Abstimmungsresultat. Die Ergebnisse werden in den Anschlagkasten beim Gemeindehaus und in der Blumetshalde ausgehängt sowie auf dieser Webseite publiziert. Briefliche Stimmabgabe Für die briefliche Stimmabgabe sind die Angaben auf dem Stimmrechtsausweis zu beachten. Das Kuvert ist rechtzeitig zu retournieren, damit es spätestens am Sonntagmorgen bis 11.00 Uhr im Wahlbüro eintrifft. Vorzeitige Stimmabgabe Stimmberechtigte können von dem Zeitpunkt an, ab welchem die Wahl- oder Abstimmungsunterlagen bei Ihnen eintreffen, vorzeitig während der Schalteröffnungszeiten bei der Einwohnerkontrolle ihr Stimmrecht ausüben. Das Wahlbüro ist Ihnen dankbar, wenn Sie mehrere zusammenhängende Abstimmungsvorlagen nicht trennen, sondern an einem Stück belassen und so ausgefüllt abgeben bzw. zustellen.

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