SteuerauskünfteWir erteilen Ihnen gerne Auskünfte über sämtliche Belange rund um die Staats- und Gemeindesteuern. Sollten Sie die Einreichefrist nicht einhalten können, bitten wir Sie innerhalb der Abgabefrist schriftlich ein Gesuch um Fristreckung an uns zu schicken oder beim Online-Schalter das Gesuch direkt auszufüllen und abzuschicken. Die Einreichefrist ist in Ausnahmefällen bis längstens 30. November erstreckbar. Bitte benützen Sie beim Bezahlen Ihrer Steuern die von uns vorgedruckten Originaleinzahlungsscheine, Sie verringern somit den Verwaltungsaufwand entscheidend. Dafür danken wir Ihnen vielmals. Steuerausweise können nur schriftlich oder per E-Mail bestellt werden und sind zudem kostenpflichtig (Fr. 40.-- pro Ausweis). Preis: Fr. 40.--
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