Gemeinderat
Die Schulpflegepräsidentin wird gemäss Art. 6 in Verbindung mit Art. 22 der Gemeindeordnung für diese Funktion an der Urne gewählt und ist dadurch automatisch Mitglied des sechsköpfigen Gemeinderats.
Personen
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
|---|
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Interessenbindungen Gemeinderat 2026-2030 (PDF, 149 kB) | Download | 0 | Interessenbindungen Gemeinderat 2026-2030 |