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19.01.2021 07:01:54
Am 4. Januar 2021 geht die Impfaktion los
Generelle Informationen zur Impfaktion im Kanton Zürich |
Ab dem 4. Januar 2021 können sich Einwohnerinnen und Einwohner im Kanton Zürich gegen das SARS-Covid-19-Virus impfen lassen. Der Kanton Zürich hat am 30. Dezember 2020 die entsprechenden Modalitäten mitgeteilt. Es gelten die Informationen auf der Homepage der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich (www.gd.zh.ch). Ziel der ersten Phase der Impfaktion ist, schwere Verläufe und Todesfälle zu vermeiden und das Gesundheitswesen zu entlasten. Erste Priorität haben Personen ab 75 Jahren. Erwachsene mit chronischen Erkrankungen mit höchstem Risiko können sich ebenfalls, unabhängig vom Altern, impfen lassen. Die Impfungen werden im Institut für Epidemiologie, Biostatistik und Prävention (EBPI), auch bekannt als Zentrum für Reisemedizin durchgeführt. Dieses befindet sich am Hirschengraben 84 in Zürich. Termine können ab sofort auf der Homepage https://www.coronazentrum.uzh.ch/de/impfen/ reserviert werden. Personen, die im Umfang mit dem Internet nicht gewandt sind, wenden sich entweder an Angehörige. Ist das nicht möglich, übernimmt das Ärztefon unter 0800 33 66 55 die Terminbuchung. Ohne Termin kann nicht geimpft werden. Personen unter 75 Jahren mit Hochrisiko-Vorerkrankungen müssen über ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte angemeldet werden. Ohne behandelnden Arzt können sich diese Personen ebenfalls an das Ärztefon wenden. Als Hochrisiko gelten Personen mit Herz-, Atemwegs- und Nierenerkrankungen, Bluthochdruck, Diabetes, Adipositas und Immunschwäche. Detaillierte Informationen können unter https://www.zh.ch/de/gesundheit/coronavirus/coronavirus-impfung.html#-1006427143 eingesehen werden. Zum Impftermin müssen folgende Unterlagen mitgebracht werden:
Die Impfung erfolgt in zwei Dosen, die zweite findet 21 Tage nach der ersten statt. Der Termin wird bei der Erstimpfung vereinbart. |
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Impfungen für Bewohnerinnen in Alters- und Pflegeheimen |
Am 11. Januar 2021 wird in einem bereits definierten Alters- und Pflegezentrum im Kanton Zürich ein Testlauf für die Impfungen durchgeführt. Voraussichtlich ab Ende Januar soll schrittweise an allen 358 Alters- und Pflegeheimstandorten im Kanton Zürich mittels mobiler Equipen geimpft werden. Neben den Bewohnerinnen und Bewohnern gehört auch das Pflege- und Betreuungspersonal zur Impf-Zielgruppe. Der konkrete Ablauf wird in Absprache mit den Alters- und Pflegeheimen bis Anfang Januar festgelegt. |
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Freiwilligkeit und Kosten |
Die Impfung ist freiwillig. Die Kosten werden durch die obligatorische Krankenversicherung gedeckt, der nicht gedeckte Betrag wird vom Bund übernommen. Da die Impfstoffmengen anfangs begrenzt sind, ist innerhalb dieser Impfzielgruppe eine weitere Priorisierung notwendig. Diese ist folgendermassen definiert und zur Umsetzung empfohlen:
a) Weitere Zielgruppen Danach ist die Impfung auch für folgende Zielgruppen vorgesehen:
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