Medienmitteilung des Regierungsrates: Regierungsrat setzt Sonderstab ein

2. Dezember 2021

Aufgrund der Entwicklung der epidemiologischen Lage hat der Regierungsrat den Sonderstab Covid-19 eingesetzt. Er koordiniert die Umsetzung der Massnahmen betreffend Covid-19 und unterstützt die Regierung bei der Lagebeurteilung.

Der Regierungsrat löste im vergangenen Juni den Sonderstab Covid-19 ab und überführte die Bewältigung der Pandemie in den Regelbetrieb der Kantonalen Führungsorganisation. Dies, nachdem sich die epidemiologische Lage stabilisiert hatte. Die aktuelle Entwicklung mit dem Anstieg der Zahl von mit dem Coronavirus infizierten Personen und steigenden Hospitalisierungsraten bedingt die erneute Einsetzung des Stabes unter der Leitung des Kommandanten der Kantonspolizei. Er koordiniert die Umsetzung der Massnahmen betreffend Covid-19 und unterstützt den Regierungsrat bei der laufenden Beurteilung der Lage. Aufgrund der sich schnell ändernden Lageentwicklung ist der Einsatz des Sonderstabes bis am 24. Januar 2022 befristet.

Im Übrigen hat sich der Regierungsrat im Rahmen der Konsultation des Bundes zu möglichen Verschärfungen der Massnahmen zur Bekämpfung von Covid-19 geäussert.

Die Regierungsratsbeschlüsse Nr. 1423/2021 und Nr. 1426/2021 sind unter zh.ch/rrb verfügbar.

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